Fachbereiche
Strafrecht
Arzthaftung;
Verbrechen und Übertretungen im Straßenverkehr: Mord im Straßenverkehr, fahrlässige Tötung/Körperverletzung, Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss, Fahrerflucht und unterlassene Hilfeleistung;
Verbrechen gegen das Vermögen und die Person;
Häusliche Gewalt und Missbrauch in der Familie;
Haftung der Körperschaften gemäß gvD 231/2001;
Allgemeines Strafrecht sowie Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz;
Zivilrecht
Vertragsrecht;
Schadensersatzrecht im Straßenverkehr und bei Arbeitsunfällen - vertragliche und außervertragliche Haftung;
Erbrecht und Hofübernahme nach Höfegesetz;
Familienrecht: Trennung und Scheidung;
Gesellschaftsrecht;
Sachenrecht;
Arbeitsrecht;
Die Anwaltskanzlei Valenti wurde im Jahr 1972 von Rechtsanwalt Dr. Alberto Valenti gegründet. Dank seines professionellen Engagements und der erzielten Resultate, insbesondere im Bereich des Strafrechts, erlangte die Kanzlei Valenti bald auch außerhalb der lokalen Landesgrenzen Bekanntheitsgrad.
Seit fast 50 Jahren widmen sich Partner und Mitarbeiter der Kanzlei A. Valenti & Partners mit Leidenschaft und Professionalität der Verteidigung ihrer Mandanten vor den verschiedenen Gerichtsständen auf gesamten italienischen Staatsgebiet, sowie vor den Obersten Gerichtshöfen (Kassationsgericht/Verfassungsgericht/Staatsrat).
Obwohl der Themenschwerpunkt der Kanzlei vorwiegend im Strafrecht liegt, leisten die Anwälte sowohl gerichtlichen als auch außergerichtlichen, spezialisierten Rechtsbeistand in fast allen juridischen Bereichen, wie etwa im Bereich des Zivilrechts, des Steuerrechts, des Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts und des Verwaltungsrechts.
Um die Ziele und Interessen ihrer Mandanten zu verwirklichen, wenden die Partner und Mitarbeiter der Anwaltssozietät, sowohl individuell als auch im Team, die vom Gründer übermittelten Grundprinzipien und Werte, wie Kompetenz, Korrektheit, Professionalität und Diskretion, an.
Die Kanzlei A. Valenti & Partners zeichnet sich außerdem durch die hervorragenden sprachlichen Kenntnisse und Kompetenzen der Partner und Mitarbeiter (Deutsch, Italienisch, Englisch, Französisch) aus. Dies ermöglicht nicht nur einen barrierefreien Austausch, sondern auch die Vertretung und Verteidigung in der vom Mandanten gewünschte Sprache und dies sowohl auf gerichtlicher als auch außergerichtlicher Ebene.