RA Dr. Elena Valenti

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RA Dr. Elena Valenti

Nach dem Hochschulabschluss 2001 an der Fakultät für Rechtswissenschaften an der Universität von Bologna, mit einer Diplomarbeit zum Thema Strafrecht, wird Elena Valenti 2004 zur Anwaltstätigkeit zugelassen und ist befähigt vor dem Kassationsgerichtshof zu wirken.

Sie befasst sich hauptsächlich mit strafrechtlichen Angelegenheiten, inklusive Verteidigung von Gesellschaften und deren Organen, im Bereich der Wirtschaftskriminalität und in Verfahren gegen Körperschaften nach den Bestimmungen des GVD Nr. 231/2001. Außerdem war sie im Vorstand der Kammer der Südtiroler Strafverteidiger und ist nach wie vor Mitglied derselben. 

Im Laufe der Jahre hat sie sich verstärkt dem Zivilrecht zugewandt und ihre fachlichen Kompetenzen erweitert, vor allem in Bezug auf Vertragsrecht, Schadenersatzrecht in Zusammenhang mit vertraglicher und außervertraglicher Haftung (Arzthaftung usw.), Erbrecht, Familienrecht mit besonderem Interesse für Trennungen und Scheidung. Sie vertritt ihre Mandanten sowohl vor Gericht als auch auf außergerichtlichen Ebene. 

RA Dr. Elena Valenti ist als Rechtsberaterin und Verteidigerin im Bereich des Arbeits- und Verwaltungsrechts tätig. Sie hat eine spezifische Ausbildung zum Verwaltungsrat erworben und wurde dadurch Teil von verschiedenen Beaufsichtigungsorganismen von lokalen Gesellschaften und so zusätzliche Erfahrung erwerben. Außerdem nimmt sie als Referentin an verschiedenen Bildungsveranstaltungen teil und dies sowohl im zivilrechtlichen als auch im strafrechtlichen Bereich.

Sprachen: Italienisch, Deutsch, Englisch

 

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Eine Anregung:

"Was bedeutet es, ein „großartiger Anwalt“ zu sein? Es bedeutet, ein Anwalt zu sein, der dem Richter hilft, gesetzeskonforme Entscheidungen zu treffen, der dem Mandanten hilft, seine Interessen geltend zu machen. Hilfreich ist jener Anwalt, der nur so viel sagt wie nötig, der klar und deutlich schreibt, der nicht seine aufdringliche Persönlichkeit während des Prozesses in den Vordergrund stellt, der nicht den Richter mit seinen abschweifenden Reden langweilt und der denselben nicht mit seinen Feinheiten bloßstellt: und somit genau das Gegenteil von dem, was einige als „großartigen Anwalt“ bezeichnen."

Piero Calamandrei

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